Winterreifenpflicht gilt auch für Motorräder und Motorroller

Auch Motorräder und Motorroller unterliegen der Winterreifenpflicht. Wer in den Wintermonaten mit einem motorisierten Zweirad unterwegs ist, muss die Bereifung des Bikes, ebenso wie Autofahrer beim Pkw - der jeweiligen Wettersituation anpassen.

 

Winterreifenpflicht gilt auch für Mofas, Roller und Motorräder

Darauf weist jetzt das Institut für Zweiradsicherheit hin (IfZ). In der gesetzlichen Regelung ist sowohl in der alten Fassung von 2006 sowie im neu formulierten Gesetz die Rede von Kraftfahrzeugen. Daher gilt diese Regelung auch für motorisierte Zweiräder, vom Mofa bis zur Supersportlermaschine.

Nicht für alle Zweiräder gibt es die passenden Winterreifen

Obwohl einige Reifenhersteller wie Metzeler, IRC und Heidenau bereits Winterreifen für Roller und Motorräder anbieten, gibt es nicht für alle Zweiradtypen einen entsprechenden Pneu. Zudem sind die Winterreifen für Bikes meist eine Weiterentwicklung bisheriger Profile mit speziellen Gummimischungen sowie eingearbeiteten Faserelementen für kältere Temperaturen um null Grad. 

ADAC: Bei Eis und Schnee nicht Motorrad fahren

Daher rät unter anderem der ADAC dazu, bei Eis und Schnee Motorräder und Roller auch mit entsprechender Bereifung lieber stehen zu lassen. Die Unfall- und Sturzgefahr sei einfach zu hoch. Ohne Winterreifen kann zudem eine Strafe drohen.