Batteriesäure / EU-Verordnung 2019/1148

EU-Verordnung 2019/1148


 

Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe

Die VO (EU) 2019/1148 ersetzt seinen Vorgänger, die VO (EU) Nr. 98/2013, im Bereich der Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe.

In dieser Verordnung werden einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen oder Gemischen festgelegt, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten. Ein weiteres Ziel der Verordnung ist die Einschränkung der Verfügbarkeit dieser Stoffe und Gemische für die Mitglieder der Allgemeinheit. Des Weiteren wird auch die angemessene Meldung über verdächtige Transaktionen in der gesamten Lieferkette angestrebt.

Die Verordnung wurde angesichts der sich weiterentwickelnden Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch Terrorismus und andere schwere kriminelle Handlungen verschärft und harmonisiert. Hier steckt der Gedanke dahinter, Mitgliedern der Allgemeinheit (Privatpersonen, Verbraucher) nicht zu ermöglichen, bestimmte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe in Konzentrationen zu erwerben, zu verbringen, zu besitzen oder zu verwenden, die über bestimmten Grenzwert (ausgedrückt als Massenprozent (w/w)) hinausgehen.

Auch Vertrieb von Batteriesäure erfasst

Die Verordnung erfasst auch den Handel mit Batteriesäure, da die darin enthaltene Schwefelsäure immer als regulierter (Art. 3 Nr. 13), und in der Regel als beschränkter Ausgangsstoff für Explosivstoffe (Art. 3 Nr. 12) zu klassifizieren ist.

Ein solcher beschränkter Ausgangsstoff für Explosivstoffe liegt vor, wenn er in Anhang I der Verordnung aufgeführt ist und in einer Konzentration oberhalb des jeweiligen, in Spalte 2 der Tabelle in Anhang I aufgeführten Konzentrationsgrenzwertes liegt.

Da die in Batteriesäure enthaltene Schwefelsäure i. d. R. die kritische Konzentration von 15 % w/w überschreitet, gilt Batteriesäure als beschränkter Ausgangsstoff für Explosivstoffe im Sinne der VO (EU) 2019/1148, woraus einige Beschränkungen erwachsen.

 

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/verkauf-batteriesaeure-verboten.html